ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Klickpark GmbH & Co. KG (nachfolgend Klickpark) und dem Auftraggeber abge­schlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftrag­gebers, die Klickpark nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertrags­inhalt, auch wenn Klickpark ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 / Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Klickpark weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 / Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Klickpark zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.3 / Klickpark überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte (Quelle: AGD – Alliance of German Designers). Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Klickpark bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 / Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Klickpark und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über und sie gelten nur für die Ergebnisse der beauftragten Arbeit.

1.5 / Klickpark ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber inklusive Webadresse zu nennen. Dies betrifft ebenso die Namensnennung in Online-Projekten, wie beispielsweise auf Webseiten, Portalen oder Webanwendungen, die durch Klickpark entwickelt wurden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Klickpark zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht seitens Klickpark, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6 / Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Klickpark formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Klickpark.

1.7 / Die Nutzung oder Weitergabe von bereitgestellten Daten, Entwürfen, Reinzeichnungen oder Vorlagen aller Art an Dritte ohne Einwilligung von Klickpark, beispielsweise an zu Klickpark in Konkurrenz stehende Unternehmen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Verstoß hat der Auftraggeber Klickpark zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.8 / Werden im Auftrag eines Kunden Daten von Klickpark an geschäftlich in Verbindung stehende Unternehmen übergeben, dürfen diese ausschließlich für die besprochenen Zwecke genutzt werden. Bei Verstoß hat der Empfänger der Daten Klickpark zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.9 / Konzeptionelle Arbeiten jeglicher Art, die durch Klickpark entwickelt werden, dürfen nur durch Klickpark medienübergreifend umgesetzt werden. Bei Verstoß hat der Auftraggeber Klickpark zusätzlich zu der für die Leistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.10 / Klickpark kauft für die Projekte des Auftraggebers Bildlizenzen ein. Die Nutzung der Bilder ist dem Auftraggeber nur gestattet, sofern die Realisierung der Arbeiten, beispielsweise für Printprodukte oder digitale Medien, durch Klickpark ausgeführt wurde. Sollte die Realisierung von Arbeiten nicht durch Klickpark erfolgen, so müssen die genutzten Bildlizenzen vom Auftraggeber erneut eingekauft werden, um Schadensersatzansprüche durch Lizenzverletzungen, z. B. seitens einer Bildagentur gegenüber dem Auftraggeber, zu vermeiden.

1.11. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.

2. Vergütung

2.1 / Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 / Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 / Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Klickpark. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Klickpark erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3. Fremdleistungen

3.1 / Klickpark ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Klickpark hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2 / Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Klickpark abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Klickpark im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 / An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Klickpark spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 / Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Klickpark, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten

5.1 / Klickpark ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Klickpark ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 / Hat Klickpark dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Klickpark verändert werden.
5.3 / Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 / Klickpark haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 . Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 / Der Auftraggeber legt Klickpark vor Ausführung der Vervielfältigung Korrektur­muster vor.
6.2 / Soll Klickpark die Produktionsüberwachung durchführen, schließt Klickpark und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Klickpark die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Klickpark nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 / Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Klickpark zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 / Klickpark haftet nur für Schäden, die Klickpark selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Klickpark auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Die Gewährleistungsfrist ist auf 1 Jahr festgelegt und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Die gelieferte Sache ist umgehend und sorgfältig vom Auftraggeber zu untersuchen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber uns innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
7.2 / Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Klickpark oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Klickpark oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Klickpark oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 / Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 / Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Klickpark insoweit entfällt.
7.5 / Klickpark haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Marken­recherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6 / In keinem Fall haftet Klickpark für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist Klickpark verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.7 / Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Klickpark erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Klickpark zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Klickpark in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 / Im Rahmen des Auftrags besteht für Klickpark Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 / Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Klickpark eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Klickpark, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 / Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Klickpark übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Klickpark im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9. Schlussbestimmungen

9.1 / Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz von Klickpark als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 / Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.