Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
kommt im Juni 2025!
Was ist das? Für wen gilt das BFSG? Was können und was müssen Sie tun?
Inhaltsübersicht
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und damit den Europäischen Accessibility Act auf nationaler Ebene umsetzt. Das Ziel des Gesetzes ist sicherzustellen, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen möglichst eigenständig am Wirtschaftsgeschehen teilnehmen können. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt der Gesetzgeber vor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft Dienstleistungen und Kommunikation in digitalen Medien (z. B. Websites, Online-Shop oder auch E-Commerce-Apps), aber auch eine ganze Reihe von Produkten (z. B. Mobiltelefone). Bei Verstößen gegen das BFSG drohen empfindliche Geldstrafen und sogar ein Verbot, Leistungen oder Produkte weiter anzubieten.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick zu allen wichtigen Fragen zu Barrierefreiheit und dem BFSG.
Weg mit den Barrieren! Klickpark unterstützt Sie Schritt für Schritt!
Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer digitalen Kommunikation und dem systematischen Abbau von Barrieren:
- Analyse des IST-Zustands anhand WCAG-Kriterien und Identifizierung von Handlungsmöglichkeiten
- Implementierung von Maßnahmen von den technischen Grundlagen bis zur Content-Erstellung
- Etablieren nachhaltig barrierefreier Kommunikations-Prozesse
- Erfüllen aller Dokumentationspflichten
Gilt das BFSG-Gesetz für mein Unternehmen?
Der Frage, für wen das neue BFSG-Gesetz gilt, nähert man sich am besten durch eine Reihe von Fragen. Die folgenden Absätze sollten Ihnen ein ganz gutes Gefühl dafür geben, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder nicht. Achtung: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Anwalt hinzu.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei B2B vs. B2C
Bieten Sie Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich für andere Unternehmen an (B2B)? Das BFSG zielt auf die wirtschaftliche Teilnahme privater Endabnehmer (B2C) ab. Daher gilt das Gesetz für Sie nicht. Aber: Es gibt eine Menge weiterer guter Gründe, barrierefrei zu kommunizieren. Beispielsweise erzielen barrierefreie Seiten oft ein besseres Ranking bei Suchmaschinen. Zudem wird barrierefreie Kommunikation in den nächsten Jahren zum Standard im deutschen (und europäischen) Internet – mitzuziehen gehört zu professioneller Kommunikation einfach dazu.
Unsere Empfehlung im Bereich B2B: Setzen Sie zumindest die wichtigsten und sichtbarsten Standards für die Barrierefreiheit um.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Produkte
Das BFSG gilt für die Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden und auf einer im Gesetzestext festgelegten Liste aufgeführt sind. Die wichtigsten betroffenen Produkte sind:
- Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, Mobiltelefone etc.
- Fernsehgeräte mit Internetzugang, Smart TVs
- Interaktive Terminals und Automaten, beispielsweise Geldautomaten, Fahrausweisautomaten,
- Check-In-Terminals, Informationssysteme
- Router
- E-Book-Reader
Die vollständige Liste finden Sie unter BFSG §1, Absatz 2 – aber hier ist eine Daumenregel:
Wenn private Verbraucher über ein digitales Interface mit Ihrem Produkt interagieren, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das BFSG gilt. Bei Produkten ohne digitale, interaktive Komponente gilt das Gegenteil.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dienstleistungen
Ausnahmen bei Dienstleistungen für kleinere Unternehmen
Nur Dienstleistungen von Unternehmen ab 10 Mitarbeitern oder ab 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind vom BSGF betroffen. Für Dienstleistungen kleinerer Unternehmen gilt das Gesetz nicht. Achtung: Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Produkte!
Ähnlich wie für Produkte führt das BFSG eine Liste an Dienstleistungen auf, für die das Gesetz gelten wird. Die wichtigsten betroffenen Dienstleistungen sind:
- Telekommunikationsdienste
- Bankdienstleistungen
- Websites, Apps, Ticketdienste, Infosysteme und andere Elemente im Bereich Personenbeförderung
- Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs
Achtung: Der letzte Punkt auf dieser Liste hat es in sich! Verkaufen Sie Produkte oder Dienstleitungen über Ihre Website, eine App oder einen anderen digitalen Kanal? Dann gilt das BFSG für Sie! Das Gesetz gilt für alle online verkauften Leistungen, inklusive dem Verkauf von Produkten, unabhängig davon, ob diese Produkte selbst dem BFSG unterliegen oder nicht. Mehr noch: Schon die Online-Buchung einer Leistung, z. B. durch den Kauf eines Tickets, das Reservieren eines Tisches oder das Vereinbaren eines Termins muss gemäß BFSG barrierefrei gestaltet sein. Je nach Auslegung könnte sogar schon das Anbahnen einer Geschäftsbeziehung, bespielsweise über ein Kontaktformular oder eine online kommunizierte Telefonnummer, vom BFSG betroffen sein.
Nehmen wir ein Kosmetikstudio als Beispiel: Die Leistung selbst erfolgt zwar persönlich und unterliegt nicht dem BFSG, besteht aber die Möglichkeit, einen Termin online zu buchen, dann gilt das Gesetz für diese Interaktion.
Die vollständige Liste der Dienstleistungen finden Sie unter BFSG §1, Absatz 3 – aber auch hier haben wir eine Daumenregel für Sie:
Wenn private Verbraucher über einen digitalen Kanal mit Ihnen interagieren und in eine Geschäftsbeziehung treten können, dann gilt für diese Interaktion wahrscheinlich das BFSG.
Mal ganz unabhänbgig vom Gesetz – Barrierefreiheit bringt große Vorteile!
Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig und vorteilhaft, weil bald ein Gesetz in Kraft tritt. Es sprechen noch eine ganze Menge anderer Gründe dafür, sich damit auseinanderzusetzen:
Erweiterung des Kundenkreises
Barrierefreiheit hilft mehr Menschen, als man denkt! Immerhin leben in Deutschland mehr als 7 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt 2021) – dazu kommen ältere Menschen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und mehr. Mit einer barrierefreien Gestaltung Ihrer Dienste und Produkte erleichtern Sie es potentiell Millionen von Menschen, mit Ihren Produkten und Services zu interagieren
Bessere SEO-Performance
Barrierefreie Websites setzen eine saubere technische Basis voraus. Der HTML-Code muss sauber sein, die Überschriften-Ebenen werden konsistent verwendet, Bilder haben beschreibende Texte hinterlegt, die Funktion jedes Schalters ist klar und so weiter. So verstehen nicht nur Menschen mit Einschränkungen Ihre Seite besser, sondern auch Suchmaschinen. Das Resultat: Sie gewinnen leichter im Kampf um eine höhere Suchplatzierung.
Besseres Benutzererlebnis
Klarheit und Übersichtlichkeit sind wichtige Aspekte der Barrierefreiheit. Das hat einen angenehmen Nebeneffekt: Barrierefreie Seiten lassen sich von allen Besuchern gut und schnell bedienen. Und das fördert die erfolgreiche Interaktion mit Seitenbesuchern – Barrierefreiheit kann also tatsächlich absatzfördernd sein!
Ab wann gilt das BFSG-Gesetz?
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es gibt jedoch einige Übergangsregeln, die in §38 BSFG geregelt sind:
Dienstleister dürfen bis zum 27. Juni 2030 ihre Leistungen weiterhin unter Einsatz von Produkten erbringen, die von ihnen bereits vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung dieser oder ähnlicher Dienstleistungen eingesetzt wurden.
Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, dürfen
bis zu ihrem Ende unverändert weitergeführt werden (allerdings nicht länger als bis zum 27. Juni 2030).
Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden, dürfen bis zu maximal fünfzehn Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme weiter zur Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen eingesetzt werden.
Achtung: Gerade bei der Anwendung von Übergangsregelungen empfehlen wir dringend die genaue Prüfung und eine individuelle Rechtsberatung.
Suchen Sie eine professionelle BFSG-Beratung? Sprechen Sie mit unseren Experten.
Barrierefrei, was heißt das für meine Webseite und was muss ich tun?
Der Grundgedanke der Barrierefreiheit (Engl.: Accessibility ) ist, dass möglichst alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, kognitiven oder sensorischen Fähigkeiten, Zugang zu allen Bereichen des Lebens haben sollten. Ein gutes Beispiel ist der öffentliche Personennahverkehr – hier wurde 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Grundlage für Barrierefreiheit geschaffen. Dieser Gedanke wird mit dem BFSG auf den digitalen Raum ausgeweitet.
Was sind die wichtigstens Barrieren im digitalen Raum?
Beim BFSG geht es primär darum, sich in die Position von Menschen mit bestimmten Einschränkungen zu versetzen und zu verstehen, welche Herausforderungen sich bei der Nutzung digitaler Angebote ergeben. Die wichtigsten Arten von Einschränkungen lassen sich folgendermaßen klassifizieren:
Motorische Einschränkungen: Hier geht es um Menschen, deren Bewegung eingeschränkt ist. Was ist beispielsweise mit Menschen, die nicht über die nötige Feinmotorik verfügen, um eine Maus zu benutzen? Können sie Ihre Website gut über die Tastatur steuern oder stellt diese Einschränkung ein mehr oder weniger unüberwindbares Hindernis dar?
Sensorische Einschränkungen: In dieser Kategorie finden sich Einschränkungen des Sehvermögens wie Rot-Grün-Schwäche bis Blindheit sowie Einschränkungen des Hörvermögens. Hier finden sich Lösungen wie alternative Farbmodi oder Untertitel und Audiotranskripte für Videoinhalte.
Kognitive Einschränkungen: Hier geht es primär um Einschränkungen, die das Verständnis erschweren – beispielsweise als Folge einer Leseschwäche, fehlender Sprachkenntnisse oder Erkrankungen wie Demenz und Alzheimer. Barrieren lassen sich hier abbauen durch Lösungen wie einfache Erklärungen, klare Benutzerführung oder starke Bildsprache.
Natürlich kann kein digitales Angebot alle Barrieren abbauen – so wie der ÖPNV auch nicht auf alle körperlichen Einschränkungen eingehen kann. Das BFSG verlangt jedoch, uns Gedanken darüber zu machen, in welchen Bereichen wir uns welcher Lösungen bedienen können, um mehr Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen.
Aber … Was heißt das konkret?
Standards, Gesetze und Richtlinien für Barrierefreiheit
Wie immer, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, wird es erst einmal kompliziert. (Keine Panik: Weiter unten im Artikel machen wir es wieder einfach!). Welchen Standard müssen Unternehmen denn jetzt erfüllen? Wenn Sie sich mit diesen Fragen beschäftigen, werden sie auf diese Richtlinien und Gesetze stoßen:
EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA): Europäische Gesetzgebung, die Barrierefreiheitsanforderungen für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen in der EU harmonisiert. Dieses Gesetz wird durch das BFSG in deutsches Recht umgesetzt.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines): Weltweit anerkannte Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C). Die WCAG umfassen drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) und legen fest, wie Websites für Menschen mit Einschränkungen zugänglich gemacht werden können.
BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung): Deutsche Verordnung, die auf den WCAG basiert und die Barrierefreiheit von Websites und webbasierten Anwendungen öffentlicher Stellen regelt. Sie verlangt in der Regel die Erfüllung der WCAG auf Stufe AA.
EN 301 549 Europäische Norm: Die Norm legt technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie-Produkten und -Dienstleistungen fest. Sie basiert auf den WCAG und ist zentral für die Einhaltung europäischer Barrierefreiheitsgesetze.
Das BFSG definiert nun keine eigenen Regeln oder Normen, sondern arbeitet mit einer sogenannten Konformitätsvermutung, d. h. wenn Sie EN 301 549 erfüllen, wird davon ausgegangen, dass Sie auch BFSG-konform sind.
Jetzt das alles in einfach:
Sie müssen sich nicht mit all diesen Richtlinien auskennen. Im Endeffekt basiert das alles auf den WCAG. Zielen Sie ganz pragmatisch auf WCAG der Stufe AA und sehen Sie dann weiter! Was das konkret bedeutet erklären wir im Folgenden.
Web Content Acessibility Guidelines (WCAG) – So funktioniert’s!
Das World Wide Web Consortium (W3C) hat mit den WCAG den wichtigsten internationalen Standard für Barrierefreiheit geschaffen. Den Kern der Guidelines bilden vier Prinzipien:
1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)
Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Das bedeutet, dass Informationen und Benutzeroberflächen so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen sensorischen Fähigkeiten (z. B. Sehen, Hören) erfasst werden können.
Beispiellösungen: Alt-Text für Bilder, Text als Audio, alternative Farbmodi, Untertitel, Audiobeschriebungen und Transkripte für Videos.
2. Bedienbarkeit (Operable)
Benutzeroberflächen und Navigationselemente müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern bedient werden können. Dies bedeutet, dass Interaktionen mit der Website, wie das Navigieren und Verwenden von Steuerelementen, für Menschen mit verschiedenen körperlichen Fähigkeiten möglich sein müssen.
Beispiellösungen: Tastaturzugänglichkeit, ausreichend Zeit für Eingaben, keine Inhalte, die Anfälle auslösen könnten (z. B. blinkende Lichter).
3. Verständlichkeit (Understandable)
Die Informationen und der Betrieb der Benutzeroberfläche müssen für alle Nutzer verständlich sein. Dies bedeutet, dass die Inhalte klar und nachvollziehbar präsentiert werden und vorhersehbar funktionieren.
Beispiellösungen: Klare und einfache Sprache, konsistente Navigation, Hilfen zur Eingabe von Daten (z. B. Fehlermeldungen), vereinfachte Alternativtexte und Erläuterungen
4. Robustheit (Robustness)
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Geräten und Software, einschließlich Hilfsmitteln wie Screenreadern, problemlos genutzt werden können. Das bedeutet, dass die Inhalte auf unterschiedlichen Plattformen und mit verschiedenen Technologien zuverlässig funktionieren sollten, auch wenn diese sich weiterentwickeln.
Beispiellösungen: Verwendung von standardkonformem HTML und CSS, sodass die Inhalte auf allen gängigen Browsern und Geräten korrekt dargestellt werden und zugänglich bleiben.
Jedes dieser Prinzipien umfasst eine Reihe konkreter Erfolgskriterien, die eine Einordnung einer Website oder App in die Stufe A, AA oder AAA erlauben:
Das Minimum
Erfolgkritieren der Stufe A stellen das Minimum an Barrierefreiheit dar. Wenn das BFSG für Sie gilt und Sie diese Kriterien nicht erfüllen, könnte das schnell zu Problemen führen.
Beispiel: Alle interaktiven Elemente auf der Website (z. B. Links und Formulare) müssen klar hervorgehoben werden, wenn sie mit der Tastatur ausgewählt werden (Tastaturfokus). So können Nutzer die Seite auch dann verwenden, wenn sie keine Maus als Eingabegerät verwenden können.
Der anzustrebende Standard
Die Stufe AA ist das Niveau, das Unternehmen anstreben sollten, um BFSG-konform zu sein.
Beispiel: Die Reihenfolge, in der Elemente auf der Seite mit der Tastatur durchgeschaltet werden, muss logisch und nachvollziehbar sein. So wird sichergestellt, dass die Navigation mit der Tastatur verständlich und benutzerfreundlich ist.
Die Kür
Erfolgskriterien der Stufe AAA stellen besonderes Engagement für die Barrierefreiheit unter Beweis.
Beispiel: Schalten Nutzer interaktive Elemente mit der Tastatur durch, darf der Fokus auf der Seite nicht plötzlich verloren gehen, wenn der Benutzer eine Funktion nutzt. Ein Beispiel hierfür wäre, dass die gewählte Position auf der Seite auch nach dem Schließen eines Dialogfeldes Sinn ergibt.
Insgesamt gibt es in den aktuellen WCAG 87 Erfolgskriterien (31 für Stufe A, 24 für Stufe AA und 32 für Stufe AAA).
Keine Lust auf BFSG & WCAG? Klickpark macht das für Sie!
Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer digitalen Kommunikation und dem systematischen Abbau von Barrieren:
- Analyse Ihrer Website anhand WCAG-Kriterien
- Roadmap zu Stufe AA
- Umsetzung der Maßnahmen
- Dokumentation
Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?
Die primäre Verantwortung für die Durchsetzung des BFSG liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Stellen diese Behörden einen Verstoß gegen das Gesetz vor, werden sie voraussichtlich erst einmal Kontakt zu den betroffenen Unternehmen aufnehmen und dazu auffordern, das Problem in einer bestimmten Frist zu lösen.
Auch einzelne Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Verbände die Möglichkeit, die Behörden aufzufordern gegen einzelne Unternehmen vorzugehen bzw. Klagen einzureichen. Desweiteren scheint es so, als ob Unternehmen auf Basis des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) gegen Mitbewerber vorgehen können.
Was sind die Konsequenzen der
Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung des BFSG gilt als Ordnungswidrigkeit. Es sind teils empfindliche Strafen möglich:
- Es können Geldstrafen bis zu 100.000 Euro verhängt werden
- Die Marktüberwachungsbehörden können Unternehmen anweisen, ihre Produkte und Dienstleistungen vom Markt zu nehmen, solange die Barrierefreiheit nicht gewährleistet ist.
Wie hoch der Kontrolldruck in der gelebten Praxis aussehen wird und wie streng die Sanktionen typischerweise ausfallen werden, lässt sich aktuell nur schwer vorhersehen, schon weil mit unterschiedlicher Handhabung in unterschiedlichen Bundesländern zu rechnen ist. Klar ist aber: Wer das Thema einfach ignoriert, geht ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko ein.
Mit uns geplant zum Ziel
Es gibt zum Thema Barrierefreiheit eine Menge zu sagen, aber glücklicherweise ist der Weg nach vorne einfacher, als man denken könnte! Hier ist Ihr 3-Punkte-Plan zur BFSG-Konformität:
Handlungsbedarf feststellen
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Handlungsbedarf für Sie besteht. Die zwei wichtigen Fragen sind:
- Gilt das BFGS für Sie? Die wichtigsten Punkte, um diese Frage zu beantworten finden Sie oben in diesem Artikel.
- Erfüllen Ihre Webauftritte die WCAG-Kriterien für die Stufe AA? Wir unterstützen Sie gerne mit einem Schnellcheck beim Beantworten dieser Frage!
Spoilerwarnung: Wahrscheinlich besteht Handlungsbedarf!
Barrierefreiheit planbar machen!
Wenn Sie feststellen, dass das BFSG für Sie relevant ist und Sie vermutlich nicht alle Auflagen erfüllen, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Der erste Termin ist kostenfrei und unverbindlich! Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, gehen wir folgendermaßen vor:
- Wir analysieren Ihre Webauftritte genauer und dokumentieren, in wlechen Bereichen Defizite bestehen.
- Wir erstellen eine Roadmap zur Barrierefreiheit, in der konkrete Maßnahmen festgehalten und zeitlich eingeplant werden.
Umsetzung & Dokumentation
Wir setzen die in der Roadmap festgehaltenen Maßnahmen um und dokumentieren Ihre Fortschritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit.
Bereit, digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen umzusetzen?
Wir stehen Ihnen als kompetenter Beratungs- und Umsetzungspartner zur Seite. Starten Sie jetzt mit einem unverbindlichen Website-Check und bringen Sie Ihr Unternehmen einen Schritt weiter in Richtung Barrierefreiheit.
Außerdem: Bund und die Länder fördern Digitalisierungsprojekte mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Förderung bei der Umsetzung Ihres BFSG-Projekts haben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um jetzt loszulegen!