BFSG Keyviual

Die Kriterien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Das W3C hat mit den WCAG den wichtigsten internationalen Standard für Barrierefreiheit geschaffen. Insgesamt gibt es in den aktuellen WCAG 87 Erfolgskriterien (31 für Stufe A, 24 für Stufe AA und 32 für Stufe AAA). 

Inhaltsübersicht

klickpark-bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-A.svgDas Minimum

Erfolgkritieren der Stufe A stellen das Minimum an Barrierefreiheit dar. Wenn das BFSG für Sie gilt und Sie diese Kriterien nicht erfüllen, könnte das schnell zu Problemen führen.

  • 1.1.1 Textalternativen:
    Stellen Sie für alle Nicht-Text-Inhalte (wie Bilder, Videos, Audiodateien) aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung, um sie für Screenreader zugänglich zu machen.

  • 1.2.1 Audiodeskription oder Volltext-Alternative (nur für zeitbasierte Medien):
    Für zeitbasierte Medien wie Videos müssen entweder Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen bereitgestellt werden, damit Sehbehinderte die Inhalte erfassen können.

  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet):
    Für alle aufgezeichneten Videos mit gesprochenem Inhalt müssen Untertitel bereitgestellt werden, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu ermöglichen.

  • 1.2.3 Audiodeskription (aufgezeichnet):
    Bei aufgezeichneten Videos müssen Audiodeskriptionen angeboten werden, die wichtige visuelle Informationen beschreiben, um Menschen mit Sehbehinderungen zu unterstützen.

  • 1.2.4 Untertitel (Live):
    Für Live-Audioinhalte müssen Untertitel in Echtzeit bereitgestellt werden, damit auch Menschen mit Hörbehinderungen diese Inhalte verfolgen können.

  • 1.3.1 Info und Beziehungen:
    Die strukturellen Beziehungen zwischen Elementen auf einer Website (wie Überschriften, Listen oder Tabellen) müssen programmatisch erkennbar sein, damit Assistive Technologien diese korrekt darstellen können.

  • 1.3.2 Bedeutung durch Reihenfolge:
    Die Reihenfolge, in der Inhalte präsentiert werden, muss logisch und sinnvoll sein, insbesondere wenn die Reihenfolge für das Verständnis des Inhalts wichtig ist.

  • 1.3.3 Sensorische Merkmale:
    Anweisungen dürfen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale wie Farbe, Form oder Position beziehen, damit sie auch für Menschen mit Behinderungen verständlich sind.

  • 1.4.1 Nutzbare Kontraste (nicht für Text):
    Sicherstellen, dass Nicht-Text-Inhalte wie Grafiken oder interaktive Elemente ausreichend Kontrast bieten, um für Nutzer mit Sehbehinderungen erkennbar zu sein.

  • 1.4.2 Steuerung über Audio:
    Wenn eine Webseite automatisch Ton abspielt, muss der Nutzer die Möglichkeit haben, diesen Ton zu stoppen oder zu pausieren, um die Inhalte nicht zu überlagern.

  • 2.1.1 Tastatur:
    Alle Funktionen und Inhalte der Website müssen vollständig über eine Tastatur bedienbar sein, damit auch Menschen ohne Mauszugang diese nutzen können.

  • 2.1.2 Keine Tastaturfalle:
    Stellen Sie sicher, dass Nutzer, die die Seite per Tastatur bedienen, nicht in einer "Tastaturfalle" festgehalten werden, aus der sie nicht entkommen können.

  • 2.1.4 Kurzbefehle unterbrechen:
    Benutzer müssen die Möglichkeit haben, Tastaturkürzel zu deaktivieren oder zu ändern, insbesondere wenn sie mehrere Tasten gleichzeitig erfordern, um ungewollte Aktionen zu vermeiden.

  • 2.2.1 Einstellbare Zeitbegrenzungen:
    Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Zeitbegrenzungen bei Aktivitäten zu verlängern oder abzuschalten, um sicherzustellen, dass sie genügend Zeit haben, um Inhalte zu verstehen oder Aufgaben abzuschließen.

  • 2.2.2 Pausieren, Anhalten, Verbergen:
    Inhalte, die sich automatisch bewegen, wie z. B. Animationen oder scrollende Textfelder, müssen pausierbar, anhaltbar oder ausblendbar sein, um Ablenkungen zu minimieren.

  • 2.3.1 Drei Blitze oder darunter:
    Inhalte dürfen nicht mehr als drei Blitzsequenzen pro Sekunde enthalten, um das Risiko von Anfällen bei Nutzern mit lichtempfindlicher Epilepsie zu vermeiden.

  • 2.4.1 Überspringbare Blöcke:
    Stellen Sie Nutzern die Möglichkeit bereit, wiederholte Inhalte (wie Navigationselemente) zu überspringen und direkt zu den Hauptinhalten zu gelangen.

  • 2.4.2 Seiten-Titel:
    Jede Seite muss einen aussagekräftigen Titel haben, der den Nutzern und Suchmaschinen hilft, den Inhalt und Zweck der Seite zu verstehen.

  • 2.4.3 Fokus-Reihenfolge:
    Die Reihenfolge, in der die Elemente einer Seite fokussiert werden, muss sinnvoll und logisch sein, um ein konsistentes Nutzererlebnis zu gewährleisten.

  • 2.4.4 Link-Zweck (im Kontext):
    Der Zweck von Links muss im Kontext verständlich sein, sodass Nutzer sofort erkennen können, wohin ein Link führt oder welche Aktion er auslöst.

  • 2.5.1 Zeigergesten:
    Komplexe Gesten wie Wischen oder Zoomen sollten durch einfachere Alternativen ersetzt oder ergänzt werden, damit Nutzer mit motorischen Einschränkungen sie nutzen können.

  • 2.5.2 Zeigerrückmeldung:
    Stellen Sie sicher, dass Eingabeelemente eine Rückmeldung geben, sobald sie fokussiert oder aktiviert werden, um Nutzern klare Hinweise auf ihre Aktionen zu geben.

  • 2.5.3 Wert von Eingaben auf der Benutzerseite:
    Interaktive Inhalte müssen sicherstellen, dass die Datenverarbeitung auf der Serverseite erfolgt und nicht auf der Benutzerseite manipuliert werden kann.

  • 3.1.1 Sprache der Seite:
    Die Hauptsprache einer Website muss programmatisch definiert sein, damit Screenreader und andere assistive Technologien die Inhalte korrekt vorlesen können.

  • 3.2.1 Beim Fokussieren:
    Das bloße Fokussieren eines Elements (z. B. eines Formularfeldes) darf keine Änderungen an der Seite oder ihren Inhalten auslösen.

  • 3.2.2 Beim Auswählen:
    Die Auswahl von Bedienelementen wie Schaltflächen oder Auswahlfeldern darf keine automatischen Änderungen an der Seite auslösen, bevor der Nutzer dies bestätigt hat.

  • 3.3.1 Fehlererkennung:
    Wenn ein Nutzer bei der Eingabe von Daten Fehler macht, muss die Seite den Fehler eindeutig und verständlich anzeigen und erklären, wie er behoben werden kann.

  • 3.3.2 Fehlerkorrektur:
    Nutzer müssen Hilfestellungen erhalten, um Fehler bei der Eingabe von Daten zu korrigieren, wie z. B. durch präzise Fehlerhinweise und Korrekturvorschläge.

  • 4.1.1 Parsing:
    Der HTML-Code der Webseite muss so strukturiert sein, dass er ohne Parsing-Fehler von allen Browsern und assistiven Technologien korrekt interpretiert wird.

  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert:
    Alle interaktiven Elemente auf der Seite müssen programmatisch den richtigen Namen, die Rolle (wie Schaltfläche, Link) und ihren aktuellen Zustand anzeigen, damit sie von assistiven Technologien korrekt dargestellt werden.

  • 4.1.3 Statusmeldungen (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Statusmeldungen, die den Benutzer über den Erfolg oder Misserfolg von Interaktionen informieren, müssen programmatisch erkennbar sein, damit Screenreader diese wiedergeben können, ohne den Fokus zu ändern.

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klickpark-bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-AA.svgDer anzustrebende Standard

Die Stufe AA ist das Niveau, das Unternehmen anstreben sollten, um BFSG-konform zu sein.

  • 1.2.4 Untertitel (Live):
    Für Live-Audioinhalte müssen Untertitel bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Hörbehinderungen die Inhalte verstehen können.

  • 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet):
    Aufgezeichnete Videos müssen eine Audiodeskription enthalten, damit Menschen mit Sehbehinderungen die visuellen Informationen wahrnehmen können.

  • 1.3.4 Orientierung (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Die Inhalte müssen unabhängig von der Bildschirm- oder Geräteausrichtung funktionieren, sodass Nutzer sie sowohl im Hoch- als auch im Querformat betrachten können.

  • 1.3.5 Eingabemodalitäten (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Nutzer sollen verschiedene Eingabemodalitäten wie Sprache, Berührung oder Gesten verwenden können, um mit der Website zu interagieren.

  • 1.4.3 Kontrast (Text):
    Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend sein, damit der Text für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeit gut lesbar ist.

  • 1.4.4 Textgröße anpassen:
    Die Textgröße auf der Website muss sich um bis zu 200 % anpassen lassen, ohne dass der Inhalt an Funktionalität verliert oder unlesbar wird.

  • 1.4.5 Textbilder:
    Textbilder sollten nur verwendet werden, wenn der Text nicht anderweitig anpassbar oder darstellbar ist, damit der Inhalt zugänglich bleibt.

  • 1.4.10 Neuanordnung von Inhalten (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Inhalte müssen auch dann zugänglich bleiben, wenn die Darstellung auf kleineren Bildschirmen oder bei starker Vergrößerung geändert wird.

  • 1.4.11 Kontrast von Benutzeroberflächen-Komponenten (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Benutzeroberflächen-Komponenten wie Schaltflächen und Formularfelder müssen ausreichenden Kontrast zu ihrem Hintergrund haben, um gut sichtbar und bedienbar zu sein.

  • 1.4.12 Texteinblendung (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Texteinblendungen müssen bedienbar und gut sichtbar sein, damit Nutzer sie einfach wahrnehmen und darauf reagieren können.

  • 2.4.5 Mehrere Wege:
    Nutzer sollten verschiedene Möglichkeiten haben, Inhalte auf einer Website zu finden, wie z.B. durch Suchen, Navigationsmenüs oder Verzeichnisse.

  • 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen:
    Überschriften und Beschriftungen müssen aussagekräftig sein, um die Navigation und das Verständnis der Inhalte zu erleichtern.

  • 2.4.7 Fokus sichtbar:
    Der Tastaturfokus muss visuell erkennbar sein, damit Nutzer, die mit der Tastatur navigieren, stets wissen, wo sie sich auf der Seite befinden.

  • 3.1.2 Sprache von Teilen:
    Die Sprache von Textabschnitten, die sich von der Hauptsprache der Website unterscheiden, muss programmatisch definiert werden, damit Screenreader diese korrekt vorlesen können.

  • 3.2.3 Einheitlich beim Fokussieren:
    Interaktive Elemente auf der Seite müssen konsistent reagieren, wenn sie den Fokus erhalten, um ein vorhersehbares Nutzererlebnis zu gewährleisten.

  • 3.2.4 Einheitlich beim Auswählen:
    Die Funktionalität von interaktiven Elementen muss konsistent bleiben, sobald Nutzer eine Auswahl treffen, um ein klares und vorhersehbares Verhalten zu gewährleisten.

  • 3.3.3 Fehleranleitung:
    Wenn ein Nutzer einen Fehler bei der Eingabe von Informationen macht, müssen klare Anleitungen bereitgestellt werden, um ihm bei der Korrektur zu helfen.

  • 3.3.4 Fehlervermeidung (rechtliche, finanzielle Daten):
    Formulare, die rechtliche oder finanzielle Informationen erfassen, sollten Mechanismen bereitstellen, um Nutzereingabefehler zu vermeiden.

  • 4.1.3 Statusmeldungen (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Statusmeldungen müssen programmatisch erkennbar sein, ohne dass sie den Tastaturfokus erhalten, sodass Nutzer über wichtige Änderungen informiert werden.

  • 2.5.4 Bewegungsaktivierte Steuerung (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Funktionen, die durch Bewegung gesteuert werden (z.B. durch Neigen eines Geräts), müssen auch durch andere Interaktionen wie Schaltflächen oder Gesten zugänglich sein.

  • 2.5.5 Größen für Bedienelemente (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Bedienelemente wie Schaltflächen müssen ausreichend groß sein, um sie auch für Nutzer mit motorischen Einschränkungen einfach nutzbar zu machen.

  • 2.5.6 Texteingabemodalitäten (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Nutzer müssen in der Lage sein, Text über alternative Modalitäten wie Spracheingabe oder vorgefertigte Optionen einzugeben, um die Barrierefreiheit zu erhöhen.

  • 1.4.6 Erhöhter Kontrast (Anforderungen an den Kontrast von Text und Bildern):
    Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie zwischen Grafiken und ihrem Hintergrund muss verstärkt werden, um die Lesbarkeit zu verbessern.

  • 1.4.7 Keine Hintergrund-Audio (Hintergrundgeräusche dürfen den Inhalt nicht beeinträchtigen):
    Wenn Audio automatisch abgespielt wird, muss der Nutzer es deaktivieren oder die Lautstärke regeln können, damit es nicht die Verständlichkeit der Inhalte beeinträchtigt.

klickpark-bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-AAA.svgDie Kür

Erfolgskriterien der Stufe AAA stellen besonderes Engagement für die Barrierefreiheit unter Beweis. 

  • 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet):
    Für aufgezeichnete Videos müssen Gebärdensprach-Übersetzungen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Hörbehinderungen die Inhalte vollständig verstehen können.

  • 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet):
    Komplexe Videos, die visuelle Details enthalten, müssen eine erweiterte Audiodeskription anbieten, um sicherzustellen, dass alle wichtigen visuellen Informationen für sehbehinderte Nutzer zugänglich sind.

  • 1.2.8 Medien-Alternative (aufgezeichnet):
    Stellen Sie für aufgezeichnete Videos eine vollständige Textalternative zur Verfügung, damit Nutzer, die keine Audiodeskription oder das Video nutzen können, dennoch alle Informationen erhalten.

  • 1.2.9 Nur-Audio (Live):
    Für Live-Audioinhalte muss eine Textalternative bereitgestellt werden, damit Menschen mit Hörbehinderungen die Inhalte in Echtzeit verfolgen können.

  • 1.3.6 Identifikation von Zielzwecken (Hinzugefügt in WCAG 2.1):
    Formulareingaben und interaktive Elemente müssen entsprechend ihrem Zweck identifiziert werden, damit assistive Technologien den Nutzern helfen können, diese korrekt zu verwenden.

  • 1.4.6 Erhöhter Kontrast:
    Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 7:1 betragen, um die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen weiter zu verbessern.

  • 1.4.7 Keine Hintergrund-Audio:
    Webseiten dürfen keine Hintergrundgeräusche oder -musik abspielen, es sei denn, der Nutzer hat die Möglichkeit, diese Geräusche einfach abzuschalten.

  • 1.4.8 Visuelle Darstellung:
    Benutzer müssen in der Lage sein, Texteinstellungen wie Zeilenhöhe, Zeichenabstand und Textgröße anzupassen, ohne dass Inhalte oder Funktionen beeinträchtigt werden.

  • 1.4.9 Textbilder (keine Ausnahme):
    Textbilder sollten nur verwendet werden, wenn sie rein dekorativ sind oder die visuelle Darstellung nicht anders erreichbar ist.

  • 2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme):
    Alle Funktionen einer Website müssen vollständig über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass zusätzliche Interaktionen erforderlich sind.

  • 2.2.3 Kein Zeitlimit:
    Nutzer dürfen bei der Nutzung von Inhalten oder Funktionen nicht durch Zeitlimits eingeschränkt werden, um sicherzustellen, dass jeder genügend Zeit hat, die Inhalte zu konsumieren.

  • 2.2.4 Unterbrechungen vermeiden:
    Webseiten müssen den Nutzern die Möglichkeit geben, Unterbrechungen wie Popups oder automatische Updates zu verhindern, damit sie sich ohne Ablenkung auf den Inhalt konzentrieren können.

  • 2.2.5 Unterbrechungen:
    Inhalte dürfen den Nutzer nicht automatisch unterbrechen, außer wenn es sich um eine Sicherheitswarnung handelt oder der Nutzer die Unterbrechung kontrollieren kann.

  • 2.3.2 Keine Blitze:
    Es dürfen keine blitzenden Inhalte verwendet werden, um das Risiko von Anfällen bei Nutzern mit lichtempfindlicher Epilepsie vollständig zu vermeiden.

  • 2.3.3 Bewegliche Inhalte:
    Alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Inhalte müssen einfach pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden können, um Ablenkungen zu minimieren.

  • 2.4.8 Suchfunktion:
    Wenn eine Website 20 oder mehr Seiten enthält, muss eine Suchfunktion zur Verfügung stehen, damit Nutzer schnell und einfach die gewünschten Informationen finden können.

  • 2.4.9 Überschrift-Benennung:
    Überschriften müssen klar und eindeutig beschreiben, welche Inhalte sie einleiten, um die Navigation und das Verständnis für alle Nutzer zu verbessern.

  • 2.4.10 Abschnittsüberschriften:
    In langen Texten oder komplexen Inhalten sollten Abschnittsüberschriften verwendet werden, um die Struktur und Navigation zu erleichtern.

  • 3.1.3 Ungebräuchliche Wörter:
    Seltene oder ungewöhnliche Wörter müssen erklärt werden, damit alle Nutzer den Inhalt verstehen können.

  • 3.1.4 Abkürzungen:
    Die Bedeutung von Abkürzungen muss bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Nutzer den Text korrekt verstehen.

  • 3.1.5 Lesestufe:
    Texte sollten auf einem einfachen Leselevel (etwa Sekundarschulniveau) geschrieben sein, um sie für ein breites Publikum verständlich zu machen.

  • 3.1.6 Aussprache:
    Wenn die Aussprache eines Wortes entscheidend für das Verständnis ist, muss sie angegeben werden, damit auch Nutzer von Screenreadern dies richtig erfassen können.

  • 3.2.5 Wiederholung von Links vermeiden:
    Wenn mehrere Links zu demselben Ziel führen, sollten unnötige Wiederholungen vermieden werden, um die Navigation zu vereinfachen.

  • 3.3.5 Fehlervermeidung:
    Formulare müssen so gestaltet sein, dass Nutzereingaben auf Richtigkeit geprüft werden und Fehler möglichst vermieden werden.

  • 3.3.6 Fehlervermeidung (alle Inhalte):
    Für alle Eingabeformulare, besonders bei rechtlichen und finanziellen Daten, muss sichergestellt werden, dass Eingabefehler minimiert oder verhindert werden.

  • 4.1.4 Steuerung von Inhalten:
    Die Steuerung über Inhalte, wie die Wiedergabe von Audio oder Video, muss für Nutzer jederzeit zugänglich und leicht bedienbar sein.

  • 4.1.5 Zeigergrößen und Konfigurationen:
    Interaktive Bedienelemente wie Mauszeiger oder Touch-Steuerelemente müssen für alle Benutzer leicht sichtbar und groß genug sein, um eine einfache Bedienung zu gewährleisten.

  • 4.1.6 Automatische Anpassungen vermeiden:
    Inhalte dürfen nicht automatisch auf Änderungen reagieren, wie z.B. Bildschirmgröße oder Eingaben, ohne dass der Nutzer dies manuell steuern kann.

  • 4.1.7 Synchronisation von Medien für bestimmte Kontexte:
    Bei synchronisierten Medien (wie Video und Ton) müssen Benutzer die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt der Wiedergabe zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie die Inhalte erfassen können.

  • 4.1.8 Externe Inhalte zugänglich machen:
    Inhalte von Drittanbietern oder externe Plugins müssen so gestaltet sein, dass sie den Zugänglichkeitsstandards entsprechen.

  • 4.1.9 Verbesserung der Unterstützung von Mobilgeräten:
    Webseiten müssen auf Mobilgeräten zugänglich und einfach zu bedienen sein, um sicherzustellen, dass Nutzer unabhängig von ihrem Gerät auf die Inhalte zugreifen können.

  • 4.1.10 Mehrere Steuerungen für bestimmte Kontexte:
    Webseiten müssen verschiedene Steuerungsoptionen bieten (wie Maus, Tastatur und Touch), um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.

Mit uns geplant zum Ziel

Es gibt zum Thema Barrierefreiheit eine Menge zu sagen, aber glücklicherweise ist der Weg nach vorne einfacher, als man denken könnte! Hier ist Ihr 3-Punkte-Plan zur BFSG-Konformität:

Handlungsbedarf feststellen

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Handlungsbedarf für Sie besteht. Die zwei wichtigen Fragen sind:

  1. Gilt das BFGS für Sie? Die wichtigsten Punkte, um diese Frage zu beantworten finden Sie oben in diesem Artikel. 
  2. Erfüllen Ihre Webauftritte die WCAG-Kriterien für die Stufe AA? Ressourcen, um selbst eine erste Antwort auf diese Frage zu erhalten, finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

    Spoilerwarnung: Die Antwort ist vermutlich „Nein“.

Barrierefreiheit planbar machen!

Wenn Sie feststellen, dass das BFSG für Sie relevant ist und Sie vermutlich nicht alle Auflagen erfüllen, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Der erste Termin ist kostenfrei und unverbindlich! Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, gehen wir folgendermaßen vor:

  1. Wir analysieren Ihre Webauftritte genauer und dokumentieren, in wlechen Bereichen Defizite bestehen.
  2. Wir erstellen eine Roadmap zur Barrierefreiheit, in der konkrete Maßnahmen festgehalten und zeitlich eingeplant werden.

Umsetzung & Dokumentation

Wir setzen die in der Roadmap festgehaltenen Maßnahmen um und dokumentieren Ihre Fortschritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit. 

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